Leistungen


Gebäudeeinmessung
Die Eigentümer sind cerpflichtet ein neu errichtetes Gebäude oder Gebäudeteil auf eigene Kosten einmessen zu lassen (§ 16 (2) VermKatG NRW).
Teilungs- und Grenzvermessungenvermessungen
Hoheitliche Liegenschaftsvermessungen wie Teilungsvermessungen zum Zwecke der Bildung neuer Flustücke (meist im Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf) oder Grenzvermessungen zur Anzeige oder Kenzzeichnung der Grenzen durch Abmarkungen.
Amtliche Lagepläne
Amtliche Lagepläne nach BauPrüfVO zum Bauantrag, zum Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung oder zum Antrag auf Eintragung einer Baulast.
Ingenieurvermessungen
Lagepläne: zum Bauantrag, als Bestandslagelpäne oder für vorbereitende Untersuchungen.
Bauvermessung: Grob- und Feinabsteckung für die Bauausführung.
Nachweise nachBauO NRW: Nachweise nach § 75 (6) und § 81 (2) BauO NRW zur Vorlage beim zuständigen Bauordnungsamt.